Glossar
Die wichtigsten Begriffe aus dem Vergaberecht, GAEB-Formaten und der öffentlichen Beschaffung — kurz erklärt. Weiterführende Artikel im Blog.
0-9
- §31 VgV
- Paragraph 31 der Vergabeverordnung — schreibt vor, dass oeffentliche Ausschreibungen produktneutral formuliert sein muessen. Herstellernamen sind nur mit dem Zusatz 'oder gleichwertig' erlaubt.
A
- AVA
- Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung — der gesamte Prozess der oeffentlichen Beschaffung, von der Ausschreibung bis zur Schlussrechnung.
B
- Bezugsnebenkosten
- Zusaetzliche Kosten beim Wareneinkauf: Fracht, Verpackung, Versicherung, Zollgebuehren. Typisch 10-20% des Einkaufspreises.
C
- CPV
- Common Procurement Vocabulary — EU-weites Klassifikationssystem fuer oeffentliche Auftraege. Jede Ausschreibung hat einen CPV-Code der die Branche identifiziert.
E
- EK-Preis
- Einkaufspreis — der Preis zu dem ein Haendler Ware beim Hersteller oder Grosshaendler einkauft.
G
- GAEB
- Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen — deutscher Standard fuer den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen.
- GAEB x83
- GAEB-Dateiformat fuer die Angebotsaufforderung — enthaelt Positionen, Beschreibungen und Mengen, aber keine Preise. Bieter fuellen die Preise ein.
- GAEB x84
- GAEB-Dateiformat fuer die Angebotsabgabe — enthaelt Positionen, Mengen UND die vom Bieter eingetragenen Preise.
H
- Haendler-EK
- Typischer Einkaufspreis bei einem Fachhaendler oder Distributor. Basis fuer die Bieter-Kalkulation. Liegt typischerweise 15-30% unter dem UVP. Tender Automation schaetzt diesen Preis aus realen Marktdaten und Listenpreisen via KI.
L
- LV
- Leistungsverzeichnis — strukturierte Auflistung aller Positionen einer Ausschreibung mit Mengen, Einheiten und technischen Anforderungen.
P
- Produktneutralitaet
- Gesetzliche Anforderung, dass Ausschreibungen keine bestimmten Produkte oder Hersteller bevorzugen duerfen. Statt Markennamen werden technische Anforderungen beschrieben.
R
- RFQ
- Request for Quotation (Angebotsanfrage) — formelle Anfrage an einen Hersteller oder Lieferanten fuer ein Preisangebot.
S
- Schwellenwert
- EU-Auftragswert ab dem eine Ausschreibung EU-weit veroeffentlicht werden muss. Seit 01.01.2026 gelten fuer Liefer- und Dienstleistungsauftraege oeffentlicher Auftraggeber (ausser oberste Bundesbehoerden): 216.000 EUR netto. Fuer oberste Bundesbehoerden: 140.000 EUR. Sektorenauftraggeber: 432.000 EUR. Bauauftraege: 5.538.000 EUR. Gueltig bis 31.12.2027.
T
- TED
- Tenders Electronic Daily — die offizielle EU-Plattform fuer oeffentliche Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte.
U
- UVP
- Unverbindliche Preisempfehlung — der vom Hersteller empfohlene Listenpreis. Tender Automation zeigt seit dem 15.04.2026 nicht mehr den UVP, sondern den geschaetzten typischen Haendler-EK (Einkaufspreis), da dieser fuer Bieter direkt verwertbar ist. Der Haendler-EK liegt typischerweise 15-30% unter UVP, bei Grossmengen mehr.
V
- VgV
- Vergabeverordnung — regelt das Vergabeverfahren fuer Liefer- und Dienstleistungsauftraege oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Stand: 2026-04. Ergänzungen und Korrekturen: info@tenderautomation.de.
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