
§97 GWB — Die fünf Grundsätze, auf denen das gesamte deutsche Vergaberecht aufbaut
§97 GWB ist die zentrale Grundsatznorm des deutschen Vergaberechts. Wer die fünf Grundsätze versteht — Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit — versteht im Prinzip das gesamte System. Der Pillar-Guide mit allen Konkretisierungen, der Losbildungspflicht und dem Bezug zu den einzelnen Vergabevorschriften.
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